FF Kuchl nach rechts Extras nach rechts  Das Seefest nach rechts Jugendschutz     

Das Seefest der Freiwilligen Feuerwehr Kuchl:

Jugendschutz ...  
Der Jugendschutz ist uns ein großes Anliegen - darum unterstützen wir auch die TENNENGAUER JUGENDPOWER; eine Initiative, die die Umsetzung des Jugendschutzes bei verschiedenen Festen fördert. Man muss sich nicht vor dem Fest "aufwärmen" und wer sich bei jeder Veranstaltung besäuft und Sternhagelvoll ist - was bringt das? Man hat doch mehr davon, wenn man das Fest genießen kann und etwas davon mitbekommt und auch noch am nächsten Tag weiß, welchen netten Partner man kennen gelernt hat. Das mit dem Besaufen gilt übrigens nicht nur für die Jugendlichen sondern selbstverständliche auch für alle "Alten".
 nach oben ... zur Übersicht: Extras ...
Trennungslinie
 
Weil uns die Jugend viel WERT ist .  
Die zuständigen Verantwortlichen bei uns sind unterwiesen, speziell auf dieses Problem ein besonderes Augenmerk zu richten.  Es ist zwar schon eine große Besserung gegenüber früher eingetreten, aber gegen selbst mitgebrachte harte Getränke (die man beim Zusammenräumen häufig findet) ist der Veranstalter machtlos. Sehr bewährt hat sich der Ankauf von 700 Plastikbechern, dadurch wurden Glasscherben extrem vermindert.
nach oben ... zur Übersicht: Extras ...
Trennungslinie
 
Jugendschutzbestimmungen  
"Ein Fest mit und unter Freunden" dies ist das Motto unseres Seefestes und soll es auch in Zukunft bleiben ..."
 
I. Alkoholkonsum:
vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist generell verboten (Ausweiskontrolle !!)
vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Konsum von Branntweinen wie Tequila, Gin, Wodka, Whisky und Schnaps oder Getränke die diese Alkoholika beinhalten (wie z.B. Eristof Ice) sowie der übermäßige Konsum anderer alkoholischer Getränke verboten ! 
 
II. Ausbleibezeiten:
  bis 14 Jahre 14 bis 16 Jahre 16 bis 18 Jahre
mit Aufsichtsperson: erlaubt erlaubt erlaubt
ohne Aufsichtsperson: bis 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr erlaubt
       
III. Aufsichtspersonen (müssen über 18 Jahre sein)
Eine Aufsichts-/Begleitperson erfüllt ihre Aufgabe nur, wenn sie im Nahbereich des Jugendlichen is
INFO: Sowohl der Jugendliche als auch die Begleitperson müssen im Zweifel ihr Alter nachweisen. Als Nachweis gilt jede amtliche Bescheinigung (Reisepass ...).
 
Wir versuchen gewissenhaft den Alkoholausschank an Jugendliche zu unterbinden - Helft uns !
 
nach oben ... zur Übersicht: Extras ...
Trennungslinie