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| I. Alkoholkonsum: |
| vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist
generell verboten (Ausweiskontrolle !!) |
| vor Vollendung des
18. Lebensjahres ist der Konsum von Branntweinen wie
Tequila, Gin, Wodka, Whisky und Schnaps oder Getränke
die diese Alkoholika beinhalten (wie z.B. Eristof Ice)
sowie der übermäßige Konsum anderer alkoholischer
Getränke verboten ! |
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| II. Ausbleibezeiten: |
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bis 14 Jahre |
14 bis 16 Jahre |
16 bis 18 Jahre |
| mit Aufsichtsperson: |
erlaubt |
erlaubt |
erlaubt |
| ohne Aufsichtsperson: |
bis 22:00 Uhr |
bis 24:00 Uhr |
erlaubt |
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| III. Aufsichtspersonen
(müssen über 18 Jahre sein) |
| Eine Aufsichts-/Begleitperson erfüllt
ihre Aufgabe nur, wenn sie im Nahbereich des
Jugendlichen is |
| INFO: Sowohl der Jugendliche als auch
die Begleitperson müssen im Zweifel ihr Alter
nachweisen. Als Nachweis gilt jede amtliche
Bescheinigung (Reisepass ...). |
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Wir
versuchen gewissenhaft den Alkoholausschank an
Jugendliche zu unterbinden - Helft uns ! |
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